Alle Aufträge und Lieferungen werden ausschließlich nach unseren nachstehenden Bedingungen ausgeführt, die der Besteller durch Erteilung eines Auftrages anerkennt. Mündliche und schriftliche Nebenabsprachen Ihrerseits und seitens unserer Vertreter sind für uns erst bindend, wenn wir schriftlich zugestimmt haben. Alle Aufträge werden schriftlich bestätigt. Alle Angebote sind freibleibend.
Alle Bestellungen werden an die uns angegebene Betriebsadresse des Kunden ausgeführt. Ist die Lieferadresse eine andere, bitte immer mit angeben. Alle Aufträge werden von uns schriftlich bestätigt und sind damit bindend. Der Liefertermin wird nicht noch einmal gesondert mitgeteilt. Bei kurzfristigen Aufträgen gilt die Lieferung noch nicht bestätigter Aufträge gleichzeitig als Bestätigung.
Die Elsner pac® Vertriebsgesellschaft mbH übernimmt keine Haftung für Nachteile, die Ihnen entstehen, wenn Sie Werbung oder Verpflichtungen Dritten gegenüber für die bestellten Sorten vornehmen, bevor Ihnen unsere vorbehaltlose, formelle Auftragsbestätigung oder Lieferzusage vorliegt.
Wenn der Besteller bereits getätigte Lieferungen nicht bezahlt oder er ohne wichtigen Grund die Annahme bestätigter Lieferungen verweigert oder zu befürchten ist, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, sind wir berechtigt, einseitig von bereits bestätigten Aufträgen zurückzutreten.
Eine Annullierung erteilter und bestätigter Aufträge ist nur im gegenseitigen Einverständnis möglich. Wir sind berechtigt, den uns entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.
Dieser beträgt bis zu acht Wochen vor Liefertermin bis zu 5% und bis zu vier Wochen vor Liefertermin bis zu 10% des Auftragswertes. Änderungen erteilter, bestätigter und fest eingeplanter Aufträge sind ebenfalls nur im gegenseitigen Einvernehmen und nur bis zu fünf Wochen vor Liefertermin möglich.
Sämtliche vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und verstehen sich ab Produktionsgärtnerei ausschließlich Lizenz- und Frachtkosten, sowie Verpackung bei Halbfertigware und Eliten.
Die Elsner pac® Vertriebsgesellschaft mbH ist berechtigt, die Lieferung per Nachnahme durchzuführen oder Vorauszahlung zu verlangen. Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum brutto und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung 30 Tage nach Rechnungsdatum ein. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB. Für die 1. Mahnung wird ein Betrag von 1,50 €, für die 2. Mahnung 3,00 € und für die 3. Mahnung 5,00 € berechnet. Jede Zahlung wird immer für die älteste Rechnung verbucht. Schecks gelten erst nach Einlösung der Zahlung. Für sofortige Barzahlung bei Abholung (außer bei Fertigware) gewähren wir 3% Skonto auf den Rechnungsbetrag, sofern der Käufer keine sonstigen Verpflichtungen gegenüber der Elsner pac® Vertriebsgesellschaft mbH bzw. Elsner pac Jungpflanzen Thiendorf GbR und Elsner pac Jungpflanzen GbR hat. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte oder abgeholte Ware unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Fertigware ist sofort bei Warenerhalt zu bezahlen.
Eine Garantie für Anwachsen und Weiterwachsen kann nicht übernommen werden, denn das Wachstum von Pflanzen ist von den jeweils äußeren und von uns nicht zu kontrollierenden Einflüssen abhängig. Für die möglicherweise auftretende Entmischung von Chimären nach Invitro-Vermehrung übernehmen wir keine Gewährleistung, da dies ein natürlicher Prozess ist. Für die Veränderung nichtgenetisch bedingter Sorteneigenschaften übernehmen wir keine Verantwortung.
Alle Beratungen werden nach bestem Wissen, aber ohne Garantie vorgenommen. Streiks, Heizungsausfall und höhere Gewalt entbinden uns ganz oder teilweise von der termingerechten Lieferung.
Reklamationen, die Größe, Sortierung oder gelieferte Stückzahlen der Ware betreffen können, werden nur berücksichtigt, wenn die Reklamation bei unbewurzelten Stecklingen innerhalb 24 Stunden, bei Jungpflanzen und Meristempflanzen aus dem Labor innerhalb von 3 Tagen schriftlich oder telefonisch eingeht. Geben Sie bitte die auf dem Karton angegebene Packernummer an, bzw. kopieren Sie das beiliegende Etikett (unbewurzelte Stecklinge). Telefonische Reklamationen müssen vom Kunden innerhalb von 3 Tagen schriftlich nachgereicht werden. Reklamationen, die Mängel betreffen, die bei der Lieferung nicht sichtbar sind - wie z.B. Sortenvermischung oder Mängel im Gesundheitszustand - müssen sofort bei Auftreten schriftlich reklamiert werden. Pathogentests zur Überprüfung des Gesundheitszustands müssen binnen drei Wochen nach Lieferung erfolgen. Nach Erhalt der Sendung übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für die Aufrechterhaltung des Gesundheitszustandes des gelieferten Pflanzenmaterials und der daraus vermehrten Pflanzen.
Wir haften grundsätzlich nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für alle rechtzeitig und korrekt reklamierten Mängel gemäß diesem Paragraphen.
Unsere Verantwortung endet mit Verlassen der Ware ab Produktionsgärtnerei und geht auf den Spediteur über. Auf Wunsch wird der Transport mit dem Vertragspartner abgestimmt. Während des Transportes ist die Ware gegen Verlust bzw. Beschädigung versichert. Der Empfänger ist verpflichtet, die planmäßige Ankunft, Unversehrtheit und den korrekten Zustand der Pflanzen zu kontrollieren, bevor er seine Unterschrift unter das Frachtdokument leistet. Im Falle eines Transportschadens, ebenso wie im Fall verspäteter Ankunft, ist vom Empfänger sofort ein Vermerk auf dem Übergabeschein zu machen, dieser umgehend an uns zu senden und uns der genaue Umfang des Schadens anzuzeigen. Erst dann können wir Schadenersatz bei der Versicherung fordern, die pauschale Angabe "Unter Vorbehalt" genügt den Anforderungen der Versicherung nicht.
Wenn es vom Kunden nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, behalten wir uns das Recht vor, auch bei rechtzeitig bestellter Ware Ersatz in ähnlichen und gleichwertigen Sorten zu liefern.
Kurzfristig Bestellungen - das sind Bestellungen bis vier Wochen vor Liefertermin - werden unabhängig von der Auftragsbestätigung grundsätzlich unter dem Vorbehalt von Sortenersatz realisiert. Ein Auftrag gilt als erfüllt, wenn er von uns bis 7 Tage vor dem bestätigten oder bis 7 Tage nach dem bestätigten Liefertermin die Produktionsgärtnerei zum Kunden verlassen hat.
Wenn im erteilten Auftrag Sorten bestellt werden, die geschützt sind, dürfen diese nur zur Produktion bzw. zum Verkauf von Fertigware verwendet werden. Eine eventuell beabsichtigte Nachvermehrung zu demselben Zweck ist mit dem Lizenzinhaber oder der durch ihn beauftragten Lizenzagentur zu vereinbaren. Die Anzahl der verkauften Pflanzen ist zu melden. Die Lizenzen dafür werden gesondert berechnet.
Vermehrung zum Zwecke des Verkaufs von unbewurzelten Stecklingen, Jungpflanzen, Halb- und Fertigware ist nur mit einem gültigen Lizenzvertrag mit dem Eigentümer der geschützten Sorten gestattet. Falls bei der Kultur Mutationen entdeckt werden, ist der Anbaubetrieb verpflichtet, den jeweiligen Inhaber des Sortenschutzes vom Auffinden der Mutation zu unterrichten. Dieser kann selbst oder durch Dritte im Betrieb des Anbauers die Mutation in Augenschein nehmen und Pflanzmaterial davon anfordern. Der Anbauer darf Mutationen bzw. im Wesentlichen abgeleitete Sorten nur mit schriftlicher Zustimmung des Ursprungssorteninhabers wirtschaftlich verwerten.
Zahlungs- und Erfüllungsort einschließlich des Gerichtsstandes - auch für Wechsel- oder Scheckproteste - ist für beide Vertragspartner Dresden. Die Kaufverträge und alle sonstigen, auch künftigen Geschäfte und deren Durchführung unterliegen im Übrigen ausschließlich den deutschen gesetzlichen Bestimmungen. Auch bei Exporten gelten diese Bedingungen, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich besondere Zahlungsbedingungen vereinbart sind und anderes Recht, insbesondere auch ausländische Gerichtsbarkeit, vereinbart ist.
Abweichungen von den vorstehenden Bedingungen, auch bei Auftragserteilung, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Lieferers, ebenso mündliche Nebenabreden.
Die Unwirksamkeit eines Teiles des Vertrages hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des gesamten Vertrages.